Sektionssitzung 3

Aktuelles, Allgemein

Ein Gastbeitrag von Dr. Ulrike Gutzmann

Am Nachmittag des zweiten Kongresstages fand die Sektionssitzung 3 unter der Leitung von Dr. Eberhard Fritz statt. Thema der Veranstaltung waren Fragen der Authentizität.

„Gehören Fälschungen ins Archiv?“ fragte Harald Arends bei der Sektionssitzung 3. Foto: VdA

Der Kriminaltechniker und Archivar Harald Arends (Berlin) wagte im ersten Vortrag den Blick über den Tellerrand und stellte die Kulturtechnik des Täuschens ebenso wie den Fake im popkulturellen Zusammenhang vor. Er unterschied u.a. Kopien, Duplikate und Faksimiles von Fälschungen, die mit dem Vorsatz hergestellt wurden, ein vermeintlich echtes Dokument zu schaffen. Im Journalismus: kennen wir z. B. die Zeitungsente, die es lange vor Fake News gab, ja, es wurden ganze Biografien gefälscht – peinlich für diejenigen, die diese Person zu kennen behaupteten. Was das alles mit dem Archiv zu tun hat? In den Archiven befinden sich Fälschungen, Archive können mit ihren Methoden dabei helfen, Fälschungen auf die Spur zu kommen.  Seine Eingangsfrage „Gehören Fälschungen ins Archiv“ beantwortete Arends mit einem klaren Ja. Fälschungen gehören zu unserer postmodernen Lebenswelt und als Teil unserer Lebenswelt gehören sie auch ins Archiv.

Im zweiten Vortrag der Sektion beleuchtete Prof. Dr. Christian Keitel (Stuttgart) Wunsch und Wirklichkeit authentischer Archive. Authentizität ist das Alleinstellungsmerkmal der Archive innerhalb der anderen Gedächtnis- und Informationseinrichtungen. Dabei liegt die Authentizität von Dokumenten in den Augen der Betrachter. Sie ist eine Zuschreibung von außen, wobei es dennoch keine völlige Subjektivität gibt, wie Keitel zeigt, indem er das „Vetorechte der Quelle“ (Koselleck) heranzieht. Das heißt, man kann Authentizität für ein Dokument nicht einfach behaupten, sondern kann sie anhand bestimmter Merkmale auch überprüfen. Sind Formvorgaben eingehalten, stimmen Inhalte mit historischem Kontext überein, verweisen Findmittel auf die Quelle?

Prof. Dr. Christian Keitel beschäftige sich mit dem Wunsch nach authentischen Archiven und der Wirklichkeit. Foto: VdA

Keitel verweist darauf, dass elektronische Dokumente, die nicht mehr mit einem Datenträger fest verbunden sind, problematisch sind, hinsichtlich der Feststellung ihrer Authentizität. Wie auch bei analogen Dokumenten entscheidet das Archiv über erträgliche Abweichungen und stellt Beglaubigungsmittel bereit. Diese sind ein Verbund von Vorgängen und Merkmalen. Welche Veränderungen sind zulässig und wie und von wem werden Veränderungen protokolliert? Je genauer die Informationen über mögliche Veränderungen sind, je besser diese protokolliert sind, desto eher wird das Archiv und werden seine Dokumente als vertrauenswürdig angesehen. Wenn wir uns mit Google gleichsetzen, so Keitel, geben wir zu viel auf. Und wir verlieren unser Alleinstellungsmerkmal.

Im dritten Vortrag der Sektion ging Bernhard Grau (München) der Frage nach, inwieweit die traditionellen archivischen Methoden auf digitale Dokumente anwendbar sind. Der Begriff der Authentizität ist in den letzten 20 Jahren in seiner Bedeutung gestiegen. Authentizität ist die neue Provenienz. Die Wahrung der Authentizität ist ein anerkanntes Postulat, vor allem angesichts der digital vorhandenen Unterlagen: In elektronischer Umgebung gilt „Authentizität vor Original“, sie ist der neue Leitbegriff. Dabei ist Authentizität nicht nur aus den Unterlagen selbst, sondern auch aus den zu ihnen vorhandenen Informationen ableitbar.

Der Begriff des „ Ius Archivi“, so Grau, bezeichnet eine Annahme in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Prozesse in den Archiven, die die Authentizität der dort verwahrten Dokumente verbürgen und damit ihre Glaubwürdigkeit und privilegierte Beweiskraft garantieren. Was aber, wenn die Rechtsträger Interesse an Manipulationen haben? Ohnehin ist der Begriff vor allem auf öffentliche Archive anwendbar. „Archiv“, so stellt Grau fest, ist heute ein Modebegriff für die längerfristige Aufbewahrung geworden. Dabei sind für die „echten“ Archive Regeln und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Übernahme von Dokumenten wichtig, um über deren Glaubwürdigkeit zu entscheiden. In diesem Sinne ist der Provenienzbegriff, der Herkunft und Entstehungszusammenhänge umfasst, eine verlässliche Hilfe beim Echtheitsbeweis und damit beim Nachweis von Authentizität. Der Grundsatz der „unbroken custody“ gehört in diesen Zusammenhang.

Die Festlegung der signifikanten Eigenschaften schließlich ist nötig, Sie müssen nach der Übernahme evident bleiben, und die Bestandserhaltung digitaler Daten muss darauf ausgerichtet sein, sie zu erhalten . Auch dies, so Grau findet sich traditionellerweise im Werkzeugkoffer der Archivarinnen und Archivare, denn schon bei der Aufnahme von Urkunden wurden bestimmte signifikante Eigenschaften der Stücke erfasst. Die Arbeitsprozesse im Archiv haben traditionellerweise geholfen, die Authentizität von Unterlagen zu erhalten. In Anlehnung an diese bekannten sind die modernen Arbeitsprozesse ebenso darauf ausgerichtet, die Authentizität von Unterlagen sicherzustellen, damit die Archive den Vertrauensvorschuss rechtfertigen, den sie in der öffentlichen Wahrnehmung genießen

Eine spannende Sitzung mit vielen interessanten Ansätzen zum Weiterdenken!

Sektionssitzung 3
Echt – Original oder Kopie? Datenmassen und Authentizität
Leitung: Dr. Eberhard Fritz

Mittwoch, 26. September 16:30 bis 18:00 Uhr
Stadthalle Rostock/ Saal 1

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