Sektionssitzung 2: Archive und Forschung

Aktuelles, Allgemein

Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Hillen

Unter der Leitung von Prof. Dr. Ewald Grothe (Archiv des Liberalismus, Gummersbach) startete die zweite Sektion des Deutschen Archivtags, die sich mit den rechtlichen Bedingungen der historischen Forschung in Archiven befasste.

Interessierte ZuhörerInnen bei der Sektionssitzung 2

Dr. Maren Richter/Francesco Gelati (Institut für Zeitgeschichte, München) sprachen über „Archivierung von Forschungsrohdaten und deren Zugänglichmachung für die Wissenschaft“. Dabei ging es darum, eine im Rahmen eines Forschungsprojektes zur deutschen Nachkriegsgeschichte des bundesdeutschen Innenministeriums entstandene „Datenbank für zeitgeschichtliche Forschungsdaten“ auch in Zukunft nutzbar zu machen. Die Datenbank wurde aus Sicht des Forscherteams notwendig, um effektiv, nachhaltig und vernetzt zusammenzuarbeiten. Im Nachgang sollte sie auch von anderen Forschungsprojekten genutzt werden können.

Um die Daten auch in Zukunft nutzbar zu machen, wurde die Datenbank an das Archiv des IfZ übergeben. Die Probleme, die dabei auftauchten, waren weniger technischer, sondern rechtlicher Natur. Wenn die Daten von anderen Projekten nachgenutzt werden, ergibt sich eine Änderung des Nutzungszwecks der ursprünglichen Archivalien und der Datenschutz noch lebender Personen ist zu beachten. Unter technischen Aspekten sind die Rohdaten unter Benutzung von Encoded Archival Context (EAC)-Formaten zu standardisieren und als Linked Data auszuzeichnen.

Francesco Gelati referierte zur Archivierung von Forschungsrohdaten

Im Folgenden referierte Dr. Karsten Jedlitschka (Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin) über die Verwendung von Stasi-Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk. Besonderheiten und Herausforderungen.

Das Bedürfnis, die 111 km Unterlagen, Millionen von Fotos und „Schnipselbestände“ sofort nutzbar zu machen, stellte eine besondere rechtliche Herausforderung dar, da sich eine Nutzung im Spannungsfeld zwischen der Wahrung der Personenschutzrechte Einzelner und der Forschungsfreiheit bewegen muss. Das Stasi-Unterlagengesetz trägt dem Rechnung. Jeder Einzelfall ist abzuwägen, jeder Antrag zu prüfen; nur dann darf in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingegriffen werden. Grundsätzlich ermöglicht das Gesetz die Akteneinsicht aus drei Gründen: 1. Persönliche Akteneinsicht des Einzelnen, 2. Ersuchen öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen und 3. Zugangsrechte für Forschung und Medien

Die ersten beiden Bereiche gehen zurück, das Forschungs- und Medieninteresse ist gleichbleibend bis steigend. Dabei ergibt sich ein breites Themenspektrum. Die am häufigsten gestellten Anträge stammen aus dem Bereichen Politik/Internationale Beziehungen, Kunst/Kultur sowie Nationalsozialismus.

Die Aufgabe der Behörde auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu gewährleisten führen dazu, dass die Weitergabe von Informationen, die man aus Originalunterlagen gewonnen hat, strafbewährt ist. Bei insgesamt etwa 1.400 Anfragen im Jahr müssen diese priorisierte werden.

Dr. Maren Richter bei ihrem Vortrag

Dr. Felicitas Söhner (Stadtarchiv Dillingen, Dillingen) referierte zu forschungsethischen Anforderungen und Standards bei der Archivierung von Zeitzeugendokumenten, denn neben den gesetzlichen Standards benötigt man nach ihrer Ansicht weitere Standards wie sie unter anderem die amerikanische Oral History Association, (OHA) vorschlägt. Deutschland ist in diesem Bereich noch nicht soweit, aber hier gibt es bereits weitergehende Überlegungen.

Diese befürworte die Verpflichtung ganz allgemein auf die gute wissenschaftliche Praxis. Die Befragung soll unter allen Umständen freiwillig erfolgen und auch die Möglichkeit enthalten, die Einwilligung wieder zurückzuziehen. Die Zeugen sollten nicht nur über die weitere Verwendung informiert, sondern auch über mögliche, vor allem emotionale Schäden, aufgeklärt werden.

Für die wissenschaftliche Forschung ist aber auch die Nachnutzung solcher Zeitzeugeninterviews wichtig. Dazu sollten die Befragten Ihre Einwilligung erteilen. Sekundärforschende sollten die Befragten niemals direkt kontaktieren dürfen, sondern – wenn überhaupt – nur mittelbar.

Letztlich sei aber kein standardisierter Ansatz möglich. Vielmehr sei Sensibilität für die Forschungs- und Archivierungssituation sowie die Situation der Interviewpartner gefragt.

Sektionssitzung 2
Archive und Forschung
Leitung: Prof. Dr. Ewald Grothe

Mittwoch, 18. September 11:30 bis 13:00 Uhr
Congress Centrum Suhl/ Saal Simson

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