Sektionssitzung 3: Archive und Öffentlichkeit

Aktuelles, Allgemein

Ein Gastbeitrag von Dr. Klara Deecke

Die dritte Sektionssitzung befasste sich mit dem Spannungsfeld von öffentlichem Zugang zu Informationen aus Archivgut einerseits und dessen Einschränkungen zum Schutz berechtigter Interessen und Rechte andererseits. Dr. Axel Metz (Würzburg) beleuchtete das Thema aus datenschutzrechtlicher Sicht und Rechtsanwalt Dr. Paul Klimpel (Berlin) aus urheberrechtlicher Sicht.

Sektionsleiter Dr. Eberhard Fritz

Ein zugespitztes, hypothetisches Nutzungsszenario von Personenstandsunterlagen, deren Schutzfristen abgelaufen sind, zum Zwecke der aktuellen Risikokalkulation eines Lebensversicherers diente Dr. Axel Metz als Einstieg in die datenschutzrechtliche Thematik. Ein elementares Ziel seines Vortrags war es, dafür zu sensibilisieren, dass auch nach dem Ablauf von archivrechtlichen Schutz- und Sperrfristen Benutzungsbeschränkungen erforderlich sein können. Auch Dritte, etwa Nachkommen und Angehörige, sind in ihren berechtigten Interessen zu schützen.

Archivgesetze tragen diesem Erfordernis in der Regel durch eine Generalklausel Rechnung. Gemäß dieser Generalklausel ist die Nutzung von Archivgut dann einzuschränken oder zu versagen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter der Nutzung entgegenstehen.

Metz vertrat die Auffassung, dass Rückschlüsse auf sensible Daten (vor allem Gesundheitsdaten) noch lebender Personen solche schutzwürdigen Belange darstellen können. Er bezog sich dabei auf das Konzept eines Rechtes auf Vertraulichkeit von Abstammungsinformationen, insbesondere auf den Aufsatz von Kai Engelbrecht „Gläserne Abstammung? – Zur digitalen Publikation archivierter Personenstandsregister in der Ordnung des Grundgesetzes“.

Weniger die Benutzung für ein konkretes Forschungsvorhaben, wohl aber die Veröffentlichung im Internet und die damit mögliche Summenwirkung durch Aggregation und Kombination von Daten birgt Risiken. Daher müsse jeder Einzelfall geprüft und die Benutzung unter Umständen durch entsprechende Auflagen eingeschränkt werden.

Rechtsanwalt Dr. Paul Klimpel widmete sich in seinem Vortrag den Auswirkungen des Urheberrechts auf die Archive. Als Motivation, sich mit dem Urheberrecht zu beschäftigen, nannte Klimpel sein Unbehagen über Nutzungseinschränkungen von Archivgut.

Öffentliche Einrichtungen wie Archive, die zahlreiche urheberrechtlich geschützte Werke in ihren Beständen mit öffentlichen Mitteln pflegen, sichern und erhalten, können diese oftmals mangels Nutzungsrechten nicht vollumfänglich für die Öffentlichkeit zugänglich und frei benutzbar machen.

Die Referenten und die Berichterstatterin der Sektion 3

Dieser Haltung folgend, legte Klimpel dar, wie die immer weiter sinkenden Anforderungen an die Schöpfungshöhe und die immer länger werdenden Fristen, nach denen die Rechte erlöschen, die Arbeit von Archiven behindern.

Bei dieser Kritik blieb der Referent jedoch nicht stehen. Klimpel zeigte in einem informativen Überblick über die Neuerungen des Urheberrechts im Rahmen des Urheberrechtswissensgesellschaftsgesetzes (UrhWissG) 2018 auf, wo Verbesserungen für die Arbeit der Archive erzielt werden konnten. Diese betreffen zwar weniger neue Optionen zur Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Unterlagen, aber doch Entscheidungsmöglichkeiten zur Zugänglichmachung und Bestandershaltung. Dies gelte auch für Vorhaben zur Massendigitalisierung oder in Fällen der Bearbeitung digitalen Archivguts.

Im letzten Teil seines Vortrags ging Klimpel auf die EU-Digital-Single-Market-Richtlinie 2019/790 ein, die im Sommer 2019 verabschiedet wurde. Sie wird in den kommenden zwei Jahren in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.

In der Öffentlichkeit wurde die Debatte über diese Richtlinie vom Themenkomplex „Uploadfilter“ dominiert. Dabei enthält diese Richtlinie wegweisende Bestimmungen zu gemeinfreien Werken, vergriffenen Werken und zu kollektiven Lizenzen, die durchaus Chancen auch für eine weitergehende Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Archivgut böten.

Klimpel appellierte eindringlich an die Archive, eigene Bedürfnisse im Konsultationsprozess zur Ausarbeitung der nationalen Gesetzgebung in Berlin zu Gehör zu bringen. Mit einer Einladung zur bald stattfindenden Konferenz „Zugang gestalten“ (https://zugang-gestalten.org/) schloss Klimpel seine Ausführungen.

Dr. Axel Metz referierte zu den Rechten von Nachkommen

Beide Vortragsthemen erwiesen sich als für den Arbeitsalltag von Archivarinnen und Archivaren überaus relevant, wie auch Sitzungsleiter Eberhard Fritz hervorhob. Das große Interesse der ZuhörerInnen bewies die angeregte Diskussion, die sich auch nach dem offiziellen Schluss der Sektionssitzung fortsetzte.

Bezüge zur Gemeinsamen Arbeitssitzung sowie dem Eröffnungsvortrag von Götz Aly verorteten die Themen in den Gesamtkontext der Tagung. Zugleich wurde deutlich, wie differenziert die jeweiligen Fragestellungen betrachtet werden müssen.

Auch wenn beide Vorträge ganz unterschiedliche rechtliche Aspekte beleuchteten, so betonten beide Referenten die Verantwortung der Archive für die kompetente und sorgfältige Prüfung der Benutzungsmöglichkeiten wie -beschränkungen ihres Archivguts und für die Fortentwicklung des entsprechenden Rechtsrahmens.

Sektionssitzung 3
Archive und Öffentlichkeit
Leitung: Dr. Eberhard Fritz

Mittwoch, 18. September 16:30 bis 18:00 Uhr
Congress Centrum Suhl/ Saal Simson

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